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Kategorie: Allgemeines

Bei Regus kann man temporäre Büros, Besprechungszimmer und Schulungsräume mieten. Und inzwischen bieten sie, vermutlich um auch ein bisschen Coworking im Programm zu haben, auch sogenannte Business Lounges an. Das ist quasi ein Gemeinschaftsbüro in jedem ihrer Standorte. Über eine Business Lounge Mitgliedschaft kann man das ganze weltweit nutzen und bekommt einen Tisch, Internetzugang, Zeitungen und kostenlos Wasser, Kaffee und Tee dazu.

Der unlimitierte, weltweite Zugang kostet normalerweise 39 EUR pro Monat. Man bekommt das ganze aber für ein komplettes Jahr umsonst, wenn man Miles & More Mitglied ist. Nach dem erste Jahr erlischt das ganze automatisch, so dass man sich nicht einmal um die Kündigung kümmern muss.

Die Lounges sollen allerdings sehr unterschiedlich ausfallen. Manche sind wirklich toll, manche eher ein bisschen angerammelt und in seltenen Fällen wirkt das ganze auch ein bisschen als hätte man im Keller schnell etwas Platz frei gemacht. Meistens ist das ganze aber für ein paar Tage definitiv in Ordnung und vor allem ruhiger als der Starbucks. Da Regus meistens mehrere Standorte in einer Stadt hat, kann man ja die verschiedenen Locations durchprobieren.

Bestellen kann man die kostenlose Goldmitgliedschaft hier.

Im Gegensatz zu Weihnachten findet Ostern ja nicht an einem bestimmten Datum statt, sondern die Termine liegen jedes Jahr anders im Bereich vom 22. März und dem 25. April. Ich hatte das zwar irgendwie im Hinterkopf, habe aber gerade eben zum ersten Mal nachgelesen warum das eigentlich so ist.

Die beiden höchsten Feiertage der christlichen Kirche sind die Geburt und die Auferstehung Jesu Christus. Und während das Geboren werden jeder von uns ja auch hinbekommen hat, ist eine Auferstehung dann doch noch etwas Besonderes und Ostern deswegen eben der wichtigere Feiertag.

Anhand der Beschreibungen im neuen Testament konnten die Historiker ganz gut ermitteln, wann das ganze passiert sein soll. Zwar gibt es ein paar Widersprüche, aber letztendlich kommt mit großer Wahrscheinlichkeit nur ein einziger Tag für die Kreuzigung in Frage. Am Vortag des jüdischen Pessachfests passen alle Angaben am besten zusammen. Im Jahr 325 auf dem Konzil von Nicäa hat die Kirche dann zum ersten Mal eine Regel aufgestellt, wann Ostern offiziell zu feiern sei, nämlich nach Frühlingsanfang, der inzwischen schon als 21. März definiert wurde, einen Sonntag nach dem Pessach-Fest. Danach, weil man vermutlich nicht mit dem jüdischen Fest terminlich kollidieren wollte. Der Termin des Pessachfestes berechnet sich aber, aufgrund des jüdischen Kalender, nach dem Mondphasen. Dort beginnt ein neuer Monat immer bei Neumond, so dass Pessach und Ostern im jüdischen Kalender an einem fixen Datum sind. In dem bei uns verwendeten gregorianischen Kalender oder dem im orthodoxen Bereich verwendeten julianischen Kalender, die sich statt nach dem Mond nur nach der Sonne richten ist es deswegen ein flexibler Termin.

Die genau Aufgabenstellung zur Ermittlung des Osterdatums Datums lautet daher inzwischen:

Ostern ist am ersten Sonntag nach dem ersten Vollmond im Frühling (I), spätestens am 25. April (II)

Was eigentlich ein bisschen wie ein Spruch aus einer Vampirgeschichte klingt, ist technisch gar nicht so einfach zu errechnen. Im Mittelalter nannte man das computus paschalis und war teilweise das einzige mathematische Thema das an den Universitäten unterrichtet wurde. Zuerst hat Dionysius Exiguus im Jahr 525 einen entsprechenden Algorithmus entwickelt, den im Jahre 1800 Carl Friedrich Gauß zur Osterformel umformuliert und 1816 noch mal ein bisschen angepasst hat. Die zweite Bedingung, nämlich dass es spätestens der 25. April sein darf, ist in dieser Formel allerdings nicht enthalten. Das haben erst zwei Mathematiker im 19. Jahrhundert ergänzt und in 1997 wurde die Formel noch einmal vereinfacht:

 1. Säkularzahl:                             K(X) = X div 100
 2. säkulare Mondschaltung:                  M(K) = 15 + (3K + 3) div 4 - 
                                                    − (8K + 13) div 25
 3. säkulare Sonnenschaltung:                S(K) = 2 − (3K + 3) div 4
 4. Mondparameter:                           A(X) = X mod 19
 5. Keim für den 1. Vollmond im Frühling:  D(A,M) = (19A + M) mod 30
 6. kalendarische Korrekturgröße:          R(D,A) = (D + A div 11) div 29
 7. Ostergrenze:                          OG(D,R) = 21 + D − R
 8. 1. Sonntag im März:                   SZ(X,S) = 7 − (X + X div 4 + S) mod 7
 9. Entfernung des Ostersonntags von 
    der Ostergrenze in Tagen:           OE(OG,SZ) = 7 − (OG − SZ) mod 7
10. Datum des Ostersonntags als 
    Märzdatum (32. März = 1. April usw.):      OS = OG + OE

Dabei ist 
- X das Kalenderjahr
- div ist einem Ganzzahlendivision ohne Nachkommastellen
- mod das Modulo, also der Rest der Ganzzahlendivision.

Viele andere kirchliche Feiertage richten sich ebenfalls nach dem Datum des Osterfests:

  • Aschermittwoch, Beginn der Fastenzeit (-46)
  • Karfreitag (-2)
  • Ostermontag: (+1)
  • Christi Himmelfahrt (+39)
  • Mariä Himmelfahrt: (+46)
  • Pfingssonntag: (+49)
  • Pfingsmontag (+50)
  • Fronleichnam (+60)

Bis auf Aschermittwoch sind das alles in Bayern und die meisten davon auch in ganz Deutschland gesetzliche Feiertage. Schon interessant für ein Land, das eigentlich behauptet Staat und Kirche seien getrennt.

1. April

1. April 2013 — 1 Comment

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Jahrelang was das Jahr 2000 ein Symbol für die Zukunft und wer etwas auf sich gehalten hat, hat es sogar an seinen Firmennamen angehängt. “CarWash 2000″ klang doch gleich viel futuristischer. Aber jetzt sind schon 13 Jahre vergangen und es hat sich doch ein bisschen was geändert. Wenn man zurückblickt, dann ist 2000 ein alter Hut und unser Leben damals, insbesondere natürlich rund um das Thema Technologien und Internet war völlig anders: Es gab keine Smartphones, kein Twitter, kein Facebook, kein WiFi in den Cafes und auch keine YouTube, Google Maps oder Wikipedia. Und Urlaub hat man noch im Reisebüro gebucht.

Hier beschreibt jemand einen ganz normalen Tag im Jahr 2000, the Year Formerly Known as the Future

Fast unbemerkt hat der Bundestag gestern ein Gesetz beschlossen, nach dem Behörden über eine automatisierte Schnittstelle persönliche Daten von Kommunikationsteilnehmern abfragen können. Teilweise sogar ohne Richtervorbehalt. So kann die Polizei beispielsweise schon bei einer einfachen Ordnungswidrigkeit, völlig unkontrolliert, die Inhaberdaten einer IP Adresse oder eine Handynummer abfragen. Nur wenn dabei ein Zugangssicherungsdaten, wie PIN oder PUK mitgeliefert werden sollen, muss noch ein Richter drübersehen. Und das ganze wird völlig automatisch gehen, denn die großen Provider werden verpflichtet entsprechende Schnittstellen einzurichten, was theoretisch ja auch Massenabfragen möglich macht.

Taktisch geschickt wurde das ganze, während die Presse nur über Zypernkrise berichtet, fast lautlos umgesetzt. Im übrigen mit den Stimmen von CDU, CSU, FDP und der SPD. Nur die Grünen und die Linke hat dagegen gestimmt:

Bestandsdatenauskunft: Bundestag beschließt morgen Schnittstelle zur Identifizierung von Personen im Internet (netzpolitik.org)
Kein Richtervorbehalt für IP-Adressen. So sollen deutsche Behörden zukünftig die Inhaber von Telefonnummern und IP-Adressen vollautomatisiert abfragen können – ganz ohne Richtervorbehalt. Datenschützer hatten das immer kritisiert und gefordert.

Mobiles Banking: Regierung verschafft sich Zugriff auf PIN-Codes der Bürger (DWN)
Rein theoretisch kann die Bundesregierung einen Bank-Run ab heute schon im Keim ersticken: Der Bundestag beschließt heute ein neues Gesetz. Demzufolge sind Telekom-Anbieter verpflichtet, den Behörden die PINs und PUK der Bürger auszuhändigen. Dazu soll eine elektonische Schnittstelle geschaffen werden – also die direkte Einwahl für die Regierung in die Kommunikation der Bürger.

Mobilfunk-Überwachung - Von wegen streng geheim (taz.de)
Behörden sollen künftig leichter Zugriff auf die Bestandsdaten von Handynutzern haben. Dazu gehören etwa Name und Adresse vom Inhaber eines Anschlusses, PIN und PUK und auch die IP-Adresse, mit der sich das Telefon ins Internet einbucht. So sieht es ein Gesetzentwurf vor, der am Donnerstag im Bundestag verabschiedet werden soll. Am Mittwoch hatte bereits der Innenausschuss das Vorhaben gegen die Stimmen von Grünen und Linksfraktion gebilligt.

Bundestag regelt Zugriff auf IP-Adressen und Passwörter neu (heise.de)
Der Bundestag hat am Donnerstagabend den Regierungsentwurf zur Reform der Bestandsdatenauskunft mit der Änderungsempfehlung aus dem Innenausschuss mit den Stimmen der Regierungsfraktionen und der SPD verabschiedet. Die umstrittene Initiative regelt, unter welchen Bedingungen Ermittler von Bundesbehörden Informationen über Anschlussinhaber wie Name oder Anschrift manuell bei Telekommunikationsanbietern abfragen dürfen.

 Und dazu passt auch gut das hier:

Bundestag verkauft Bürgerrechte in nur 57 Sekunden (welt.de)
Ein Video entlarvt die Heuchelei der Politik: Die Abstimmung darüber, dass Meldeämter alle Bürgerdaten an Adresshändler und Werbetreibende weitergeben dürfen, ist ein Tiefpunkt des Parlamentarismus.

Das scheint zur Zeit im Trend zu liegen. Immer wenn gerade niemand richtig aufpasst, also bei Weltmeisterschaften oder wenn gerade andere Krisen die Nachrichten verstopfen, kratzt der Bundestag ein bisschen an unseren Bürgerrechten. Können wir nur hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht ihnen das wieder um die Ohren haut.

(via netzpolitik.org und Werner Steckmann)

Heise hatte gestern eine Meldung “Facebook löscht Kirchenkritik von Radiomoderator Domian“. Krass, oder?

Nein, Spass beiseite, das Thema interessiert mich nicht die Bohne, aber ich finde es interessant, wie viele Menschen auf so etwas reagieren und dabei immer reflexartig das Wort “Meinungsfreiheit” in den Mund nehmen. Dabei wüsste ich nicht, was weniger mit Meinungsfreiheit zu tun hat, als eine amerikanische Privatfirma, die eine Internetsite betreibt.

Leider muss ich den Inhalt des Artikels ganz kurz zusammenfassen: Domian hat wohl die Jauch Talkshow im Fernsehen gesehen, in der ein katholischer Journalist namens Martin Lohmann sich gegen die Abtreibung stark macht. Und das hat ihn so erregt, dass er sich dazu öffentlich äußern musste. Verärgert, aber noch vergleichsweise zivilisiert, denn die schlimmsten Wörter waren wohl “missionarischer Durchfall” und “Bullshit” hat er einen Beitrag auf seiner Facebook Seite gepostet. Über dieses Statement haben sich anscheinend wiederum andere Leute so aufgeregt, dass sie das an Facebook gemeldet haben, die dann ihrerseits diesen Post und noch andere seiner Posts zur Homo-Ehe und dem neuen Papst gelöscht haben. Soweit so gut.

Nachdem das nun hochgekocht ist, hat sich Facebook entschuldigt und erklärt, dass die Löschung ein Fehler des ”User-Operation-Teams” gewesen sei. Die gehen Meldungen von Nutzern nach und löschen gegebenenfalls anstößige Kommentare, Hass-Reden oder Mobbing-Aufrufe, seien hier aber über das Ziel hinaus geschossen.

So jetzt kommt endlich der spannende Teil, denn der Artikel schließt mit dem Satz:

“In jedem Fall bleibt die Erkenntnis, dass auf Facebook die Grenze zwischen freier Meinungsäußerung und löschenswerter Hass-Rede allein im Ermessen des Reporting-Teams liegt.”

Da möchte ich, fast genauso reflexartig, zurückrufen:

“Ja bei wem den sonst?”

Ich bin fast ein bisschen entsetzt, wie man als Journalist so etwas schreiben kann, aber dieser Trugschluss passiert vielen Leuten. Facebook ist eine rein private Website von einer rein privaten Firma. Die können da machen was sie wollen und ich finde es seltsam das mit “freier Meinungsäußerung” in Verbindung zu bringen. Nirgendwo ist man weiter davon entfernt als bei Facebook. Meinungsfreiheit ist ein Recht im Verhältnis Staat und Bürger. Der Staat darf die freie Meinungsäußerung nicht beschneiden. Im privaten Bereich darf man das sehr wohl:

Ein Restaurant kann einen Gast verbieten, seine Meinung über den Service kund zu tut, eine Website darf jederzeit Posts löschen, wenn sie dem Betreiber nicht gefallen und eine Zeitung darf den Abdruck eines Artikels verweigern, wenn der Inhalt der Chefredaktion nicht schmeckt. Um also in der Sprache Domians zu bleiben: Jeder Mensch darf privat auf die freie Meinung andere scheissen und sogar versuchen sie zu unterdrücken. Beispielsweise durch Löschung.

Unterwegs nutze ich ein MacBook Air 11″. Meiner Meinung das perfekte Mobilgerät, da Größe, Leistung und vor allem auch das Gewicht wirklich sehr gut sind. Durch den kleinen Bildschirm, muss man allerdings mit dem Platz ein bisschen haushalten und einer der Orte wo Platz schnell knapp wird ist die Menübar. Selbst wenn man alles was man nicht unbedingt braucht ausblendet, sammeln sich dort doch einige Icons an, die dann mit den Anwendungsmenüs um Platz kämpfen.

Da sorgt die App Bartender (11,89 EUR) für Abhilfe und vor allem mehr Platz in der Menüleiste, indem sie die Symbole selten genutzter Anwendungen in eine eigene Bar verfrachtet. Und das ganze dann so aussieht:

bartender1

 bartender2

Deben der zusätzlichen Barteder Bar bietet die Software noch die Möglichkeit Icons auszublenden oder umzusortieren, auch wenn die das eigentlich gar nicht unterstützen würden. Da viele Icons ja auch etwas signalisieren, kann man einstellen, dass sie für kurze Zeit auch in der Hauptbar eingeblendet werden.

Wie man gut schreibt

15. März 2013 — 4 Comments
  1. Alliterationen auslassen. Allezeit.
  2. Fuck Anglizismen!
  3. Denk Dir keine Sätze, die das Prädikat zerteilen, aus.
  4. Achte auf korekte Orthographie, und Interpunktion
  5. Meide das Klischee wie der Teufel das Weihwasser. Aber das ist ein alter Hut.
  6. Vergleiche sind schlimmer als Klischees.
  7. Am allerschlimmsten sind Superlative.
  • Achtens: Halte Aufbau und Stil durch.
  1. Sei mehr oder weniger spezifisch.
  2. Kein Mensch mag allgemeine Behauptungen
  3. Sei nicht redundant und benutze nicht mehr Wörter als nötig, denn das ist total überflüssig.
  4. Wer braucht rhetorische Fragen?
  5. Übertreibung ist eine Million mal schlimmer als Untertreibung.
  6. Aufzählungen mit mehr als 10 Punkten werden unübersichtlich.

(geklaut von)